
Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
Das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) wird sowohl in stationären Löschanlagen wie auch in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern bereitgestellt. Bevorzugte Einsatzgebiete sind beispielsweise elektrische Betriebsräume, Serveranlagen und Laboratorien.
Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern kann in kleinen und engen Räumen durch drohende Erstickungsgefahr lebensgefährlich sein. Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ hat in einem Projekt mit praktischen Löschversuchen neue Erkenntnisse für kleine und enge Räume, wie z. B. Schaltschrank-, Server-, Lager-, (Aufzug-) Triebwerksräume, ermittelt (Textquelle: DGUV).
Bei Kohlendioxid ist ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr (vgl. DGUV Information 205-026 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“).
Weitere wichtige Informationen und die Ergebnisse der praktischen Löschversuche können dem nachfolgenden Link der DGUV 205-026 entnommen werden: